Förderungen + Zuschüsse
Nutzen Sie die staatlichen Fördertöpfe für Ihre Investitionen
Achtung: Trotz Antragsstopp Wiederaufnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für alle Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden!
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen haben ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Demnach werden alle Altanträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden, nach den bisherigen Programmkriterien bearbeitet und bei Förderfähigkeit genehmigt. Der Antragsstopp seit 24.01.2022 gilt bis auf Weiteres.
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